Mikrokredite für Gründer, Unternehmer, Freiberufler und Handwerker
Für die Mikrokredite gelten folgende Rahmenbedingungen:
Kreditart: | Annuitätendarlehen |
Laufzeiten: | 6, 12, 24, 36 oder 48 Monate |
Tilgung: | monatliche Raten, welche als Lastschrift eingezogen werden; am ersten 30. nach Auszahlung erfolgt nur der Einzug der Zinsrate, ab dem zweiten 30. dann der Einzug von Zins und Tilgung; darüber hinaus keine tilgungsfreie Zeit |
Kredithöhe: | max. EUR 10.000 bei einem Erstkredit; Folgekredite bis EUR 20.000; störungsfreie Tilgung über 6 Monate als Voraussetzung für Vergabe von Folgekrediten |
Zinssatz: | 9,9% pro Jahr (nominal) |
Gebühren / Kosten: | Vergütung in Höhe von EUR 100 Euro, welche bei Auszahlung des Darlehens einbehalten wird; keine weiteren versteckten Kosten |
Vorzeitige Tilgung: | höchstens zwei Sondertilgungen pro Kredit; Bearbeitungsgebühr von jeweils EUR 50 für Sondertilgungen bzw. für Gesamtablösung des Kredits; darüber hinaus keine Vorfälligkeitsentschädigung o.ä. |
Sicherheiten: | • Verpflichtende selbstschuldnerische Bürgschaften von Gesellschaftern einer antragstellenden Personen- oder Kapitalgesellschaft • Selbstschuldnerische Bürgschaften Dritter • Sicherungsübereignung von bereits im Eigentum des Kreditnehmers befindlichen Kraftfahrzeugen |
Mikrofinanzinstitut: | VS Finance GmbH, Berlin |
Abwickelnde Bank: | GRENKE Bank |
Kreditfonds: | Mikrokreditfonds Deutschland, verwaltet von der NBank, Hannover |
Initiatoren/Projektpartner: | • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) • Europäische Union (ESF) |